Grundsätzliches
- Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung sowie Preis erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. änderungen und Ergänzungen bedürfen, auch wenn diese mit Vertretern und Außendienstmitarbeitern abgesprochen wurden, der Schriftform.
- Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
- Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie von ihm ausdrücklich anerkannt werden.
- Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Transportversicherung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Soweit in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen die Preise nicht ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind, bleibt uns eine angemessen Preisanpassung vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluß und vor Lieferung unsere Kosten für Rohstoffe, Löhne, Energien und allgemeine Abgaben und Tarife (z. B. Frachten) sich wesentlich erhöhen.
- Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu ±10 % sind zulässig. Mindestabnahme ist eine volle Verpackungseinheit.
- Alle Gegenstände werden nur in einer Sortierung geführt. Es sind daher auch geringfügig verzogene oder mit kleinen Unebenheiten oder Schönheitsfehlern behaftete Stücke abzunehmen. Ebenso sind Maßabweichungen, wie sie dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen, zulässig.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGB 1.73/S 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGB 1.73/S 868) ist ausgeschlossen.